Versucht die Politik die Quadratur des Kreises?
Zeitungsartikel, Firmenveröffentlichungen, Bücher und überhaupt alle Formen von Quellen: In der Eröffnungssitzung der Frühjahrssession am 2. März 2026 wollte der Nationalrat in das so genannte Leistungsschutzrecht auch Anwendungen von Künstlicher Intelligenz (KI) einbeziehen.
Doch das ist aus einem tieferen Grund gar nicht so einfach: Nicht einmal die juristischen Fachleute sind sich ganz klar darüber, worum es sich bei «KI» denn überhaupt handelt. Schlimmer noch: «etwas», das es im herkömmlichen Sinn «nicht gibt», oder das nur eine «Anweisung an eine Maschine» darstellt, scheint weder rechtsfähig noch «strafmündig» noch – schade um die Steuern! – als Steuerschuldner tauglich.
Wer haftet dann für die «Arbeit» von KI-Anwendungen? Sind es am Ende die KMU, die sie nützen?
Das weite Feld «KI» sollte am Urheber recht aufgehängt werden, das «hängt» aber nun in der politischen Abstimmung – und nun soll es der Bundesrat «richten». Kommt es darüber am Ende zur einer «Bundes-Ratlosigkeit»?
Nationalrat: Leistungsschutz für Medien auf KI ausweiten?
Nicht nur Onlinedienste wie Google und X sollen künftig Urheberrechtsgebühren bezahlen müssen, wenn sie Auszüge aus Zeitungsartikeln anzeigen: Der Nationalrat will ins Leistungsschutzrecht auch Anwendungen von Künstlicher Intelligenz (KI) einbeziehen. Nur das «Wie» und «Wieviel» und auch das «Warum» sind noch lange nicht geklärt.
Am ersten Sitzungstag der Session, am 2. März 2026, schickte der Nationalrat die Vorlage für die Anpassung des Urheberrechts mit dieser Forderung an den Bundesrat zurück. Über die Rückweisung zu entscheiden hat allerdings zunächst der Ständerat. Zieht er nicht gleich, müsste sich der Nationalrat noch einmal dafür entscheiden, dass der Bundesrat die Vorlage überarbeiten müsste. Doch die Diskussion scheint unklar.
Verwirrende Diskussion im Nationalrat
Die nationalen Räte hatten sich dabei zunächst mit dem Antrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) auseinanderzusetzen. Deren Mehrheit befand, dass die Verwaltung vertieft prüfen solle, wie künstliche Intelligenz (KI) die Funktionsweise von Plattformen und Suchmaschinen verändert und welche Folgen dies auf die Vorlage hat.
Den Auftrag, journalistische und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte vor missbräuchlicher Nutzung durch KI-Anbieter zu schützen, hat der Bundesrat bereits vor längerer Zeit erhalten. Das Parlament überwies ihm dazu eine Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ), die sich ausdrücklich mit urheberrechtlichen Fagen befasst und von den Schweizer Verleger- und Autorenverbänden unterstützt wird.
Allerdings stützt sich diese Motion auf eine heute bereits teilweise veraltete Technologie, nämlich die, dass Internet-Browser in vorgeblich unerlaubter Weise auf kurze Inhalts- und Textauszüge, so genannte Snippets, zurückgreifen, ohne dass dafür ein Leistungsausgleich erfolge.
Bisherige Suchmaschinen-Verwendung wird fast bedeutungslos
Allerdings hat die technologische Entwicklung die von breiter, parteiübergreifender Unterstützung getragene Motion von Petra Gössi schon weitgehend überholt: KI-basierte Auszüge von frei im Internet zugänglichen Quellen sind heute schon zu rund 90% der Standard bei Suchanfragen.
Zudem sei, so Experten auch im Nationalrat, die Vorschau eines Artikels keine schützenswerte Leistung, was insbesondere Andri Silberschmidt (FDP/ZH) betonte. Zudem seien Snippets in Zukunft irrelevant. Die Verlage könnten sie auf Suchmaschinen ohnehin blockieren, hätten hier also auch eine Eigenverantwortung. Bei der KI hingegen, die journalistische Leistungen zweckentfremde, gebe es Schutzbedarf, in «jeder Richtung».
Die vom Verlegerverband aufgeworfene Frage sei berechtigt, sagte auch Gregor Rutz (SVP/ZH). Doch für einen urheberrechtlichen Schutz brauche es ein Mindestmass an Originalität. Er warnte vor fragwürdigen gesetzgeberischen «Bastelarbeiten» aufgrund der nun – letztlich viel zu spät diskutierten – Vorlage.
Mitte-Vertreterinnen und -Vertreter hätten die Vorlage beraten wollen. Das Handeln in dieser Sache und eine Abgeltung für journalistische Leistungen seien dringend, sagte Sprecherin Marie-France Roth Pasquier (FR). Bei mehr als zwei Dritteln der Google-Recherchen werde das Originaldokument nicht mehr angezeigt. Konsens herrscht im Bundesrat also sehr schnell darüber, dass die beanstandete Technologie («Snippets») bereits fast überholt sei.
Zeitkritische Dimension und politisches «Nachhinken»
Mehr Schutz-Bedürfnis für journalistische Leistungen sei rundum anerkannt, doppelte Martin Candinas (Mitte/GR) nach und forderte Verbesserungen durch das Parlament. Es brauche rasch eine Lösung, in die auch KI-Anbieter einbezogen werden müssten. „Mit einer Rückweisung werden wir mehrere Jahre verlieren.“
SP, Grüne und GLP hätten die Vorlage mit der Zusatzrunde noch weiter ausbauen wollen, unterlagen aber ebenfalls in der Abstimmung. Der Bundesrat hätte nach ihrem Willen alternative Ansätze zur Förderung von Medienqualität und -vielfalt sowie zur Vergütung digitaler Plattformen prüfen müssen, etwa durch eine Digitalsteuer oder -abgabe.
Min Li Marti (SP/ZH) verwies auf sinkende Werbeeinnahmen und Leserinnen- und Leserzahlen von Bezahlmedien. Das Urheberrecht zwei Mal mit dem gleichen Ziel zu revidieren, mache aus Sicht der SP aber keinen Sinn. Die neue Regelung solle zielführend und nachhaltig sein, ergänzte Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE).
Frage der fairen Abgeltung
Barbara Schaffner (GLP/ZH) verwies – und das hätte die Diskussion weiterführen können – auf das automatisierte Generieren von Inhalten durch KI. Es stelle sich die Frage, so die Nationalrätin, wie die Leistungen von Journalistinnen und Journalisten fair abgegolten werden könnten, wenn mit diesen Leistungen KI trainiert oder von ihr weiterverwendet werde. – Die tiefere Frage wäre hier also gewesen, ob «KI» (ein sehr komplexes Konzept) als Leistungserbringer und damit Zahlungspflichtiger überhaupt in Frage kommen könne, oder ob es nicht «die Onlinedienste» sind, die eine Abgeltung leisten müssten. Doch auf welchem Rechtsgrund?
Heute ist die Nutzung von sogenannten Snippets und Thumbnails, also Ausschnitten aus mit journalistischen Leistungen erzeugten Texten oder Bildern, nicht durch das Urheberrecht geschützt. Entsprechend bezahlen die Onlinedienste den Medienunternehmen bisher keine Vergütungen für das Nutzen dieser Leistungen.
Sind KI-Anwendungen ein «rechtsfreier Raum»?
Bislang nur unter IT- und Steuer-Fachleuten diskutiert ist jedoch der Umstand, dass es sich bei den «Leistungen» von durch KI erstellten Inhalten nicht um «Werke» und vermutlich nicht einmal um «Arbeit» handelt. Vielmehr kann man sich alle KI-Leistungen als hyper-komplexe Produkte technischer Rechenprozesse vorstellen, die schon im Grundsatz nicht durch das Urheberrecht geschützt sind. Solche Produkte haben keinen humanen «Urheber», sie sind weder Produkte der Imagination noch sind sie «Erfindungen».
Auch kann man das Abgreifen von nicht durch Pay-Wall geschützten, und eben frei verfügbaren Informationen und Selbstdarstellungen juristisch kaum als «Diebstahl» bezeichnen, auch wenn die begriffliche Eskalation verlockend erscheint. Auch gehorchen schon die allermeisten der Informationen, die von KI-Systemen abgegriffen werden, keinem «Werkcharakter». Die allermeisten dieser Informationen sind einfach triviale Texte ohne Anspruch auf Schutzwürdigkeit, oder einfach nur Tabellen und Zahlenreihen.
Es besteht also der Verdacht, dass das Phänomen «Künstliche Intelligenz» ganz grundsätzlich noch nicht rechtlich interpretiert wurde. Und das nicht nur in der Schweiz, sondern in der ganzen Welt. Etwas überzogen formuliert, «gibt es» juristisch gesehen KI noch gar nicht als eine Rechtspersönlichkeit – wohl aber als eine nur vage definierte, aber hochkomplex daherkommende «Technologie».
Dies bedarf einer Erläuterung, und das Beispiel hier ist das Steuerrecht, für das solch ein Problem in der Schweiz bereits seit mindestens zwei Jahren von Fachleuten beschrieben ist.
Kann KI besteuert werden?
«Die Entwicklung der künstlichen Intelligenz ist zu einer Frage von weltweiter Bedeutung geworden». Das sagte der Genfer Steuerrechtsexperte Xavier Oberson vom «Center for Banking and Financial Law» der Universität Genf schon 2024.

Xavier Oberson ist seit 1994 Professor für Schweizer und internationales Steuerrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Genf. Er besitzt u.a. einen Doktortitel in Rechtswissenschaften und hat auch an der Harvard Law School gelehrt. Bild: Universität Genf.
Das Problem scheint nach diesen Äusserungen juristisch dermassen grundlegend zu sein, dass der Versuch zuerst «das Politische» und später dann «KI an sich» zu verstehen und rechtlich zu regeln, wie dies gerade im Nationalrat versucht wurde, im Grunde scheitern muss.
Oberson gibt den Grund an:
«Bisher werden KI und Roboter, selbst wenn sie über eine ausreichende Autonomie verfügen, nicht als juristische Personen betrachtet, die Rechten und Pflichten unterliegen.
Als solche verfügen sie nicht über eine spezifische Zahlungsfähigkeit. Aus diesem Grund konzentrieren sich die meisten aktuellen Pläne zur Besteuerung von KI oder Robotern auf die Besteuerung ihrer Nutzung durch Unternehmen. Dieser Ansatz könnte sich langfristig als unzureichend erweisen.»
KI-Anwendungen wären demnach «nicht spezifisch zahlungsfähig». Eventuell, die Frage scheint noch kaum diskutiert, sind sie damit auch nicht eigenständig rechtsfähig, obwohl sie sich immer mehr «eigenständig» und «in Menschengestalt» (Fachbegriff: «anthropomorph») äussern.
Bis heute scheinen aber die Unternehmen, und das sind auch kleine KMU, die sie einsetzen, sowohl Rechtsträger als auch Zahlungspflichtige zu sein. Das hat aber Konsequenzen auf verschiedenen Ebenen:
KI ist «nicht schuldfähig». KI an sich ist nicht verantwortlich und damit auch nicht haftbar zu machen. Rechtsträger und «Rechtssubjekte» sind die Anbieter und Nutzer von KI-Anwendungen. Und das gilt selbst für KMUs und Privatanwender.
Wer also haftet für Fake-News? Wer haftet für Verletzung des Persönlichkeitsrechts?
KI ist auch nicht im steuerlichen Sinne «zahlungsfähig», das macht die Universität Genf deutlich. Dies führt auch dazu, dass bei bedeutendem Verlust von Arbeitsplätzen durch KI und Ersatz bisheriger menschlicher Leistungen dem Staat, den Kantonen und Gemeinden in grossem Stil Steuereinnahmen wegfallen könnten. Es gibt bereits Befürchtungen in diese Richtung.
Doch diese Frage sind nicht nur nationaler Art, und ein simpler Beschluss des Schweizer Parlaments wird diese Fragen nicht lösen.
Xavier Oberson gibt einen wichtigen Hinweis:
«Die durch eine zukünftige Besteuerung von KI aufgeworfenen Fragen gehen weit über die nationalen Grenzen hinaus. Sie müssen auf globaler Ebene untersucht werden, wobei die jüngsten Entwicklungen des internationalen Steuerrechts im Rahmen der OECD, der Vereinten Nationen und der EU zu berücksichtigen sind. Die Debatte über die Besteuerung von KI hat gerade erst begonnen.»
Was aber, wenn die Schweiz hier eine Vorreiterrolle einnehmen würde, und wenigstens einen eigenständigen Versuch zur Klärung starten würde? Denn ohne die Klärung der fundamentalen Fragen wird die Schweizer Politik auch auf dem weltweiten juristischen Parkett scheitern.
Und vermutlich hatte Martin Candinas am Montag, dem 2. März, recht: «Wenn wir das jetzt nicht klären», gab er mit emotionalem Ton zu bedenken, «verschenken wir Jahre einer notwendigen Entwicklung».
Unklar, wohin der Bundesrat überhaupt will
Vor diesem Hintergrund ist es unklar, was der Bundesrat überhaupt will. Vier Fragen stellen sich:
Will er «einfach» das Urheberrecht reformieren? – Dann fehlen hierzu einige wichtige rechtliche Voraussetzungen, bis hin zu einer neuen Definition von Grundbegriffen wie «Werk», «Leistung» und «Originalitätsgrad».
Will der Bundesrat ganz allgemein Unrecht vermeiden? Dann ist die Frage zu stellen, worin das Unrecht überhaupt besteht?
Will er, wie es einige Nationalräte zuletzt nahegelegt haben, die Verlage und Medien schützen? Dann wäre zu fragen, ob das überhaupt Aufgabe des Bundes ist, oder ob es nur darum gehen kann, die Rahmenbedingungen der Medienhäuser neu zu definieren. Dies legen zumindest einige Nationalräte nahe.
Oder geht es dem Bundesrat grundsätzlich darum, «Das Land» zu schützen? Dann müsste zunächst einmal definiert werden, worin überhaupt die Gefahren für die Schweiz liegen.
Bevor man «losfährt», sollte das Ziel definiert werden
Letztlich ist zumindest in der aktuellen Diskussion unklar, was der Bundesrat überhaupt wollen SOLL: Also was ist das Ziel einer hier gegebenenfalls wegweisenden Gesetzgebung?
Positiv gesehen: Gelänge der Schweiz eine wegweisende Gesetzgebung, die das Phänomen KI in eine bestehende Gesetzes-Struktur integrieren könnte, wäre die Schweiz hier unter Umständen weltweit führend.
Doch im Ernst: Eine Rücküberweisung einer eventuell auf diesem Weg gar nicht klärbaren Vorlage an den Bundesrat hätte – da hat Martin Candinas wohl Recht – nur eine immense Zeitverzögerung zur Folge. Geklärt ist eben deshalb noch lange nichts, weil man zur juristischen Klärung der mit KI verbundenen Fragen zunächst einmal die juristischen Grundlagen (neu?) definieren müsste.
Alltägliche Praxis der KMU: im «luftleeren» Raum
Für die alltägliche Praxis der KMUs bedeutet das vor allem: äusserste Vorsicht im Umgang mit KI. Im Moment kann sich niemand darauf berufen, dass zum Beispiel Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Falschaussagen oder Rechtsbrüche durch Verrat von Geschäftsgeheimnissen «von der Maschine» ausgeführt worden wäre.
«Schuld» ist am Ende immer der Unternehmer und die Unternehmerin, bzw. die Privatperson, wenn sie sich solche Delikte zu Schulden kommen lässt. Geschädigte sind die Menschen des Landes und der Staat selbst.
Und, wenn jüngste Informationen stimmen, dass in Schweizer Unternehmen rund 70% der KI-Anwendungen teilweise oder ganz ohne Wissen der Verantwortlichen und zum Teil mit hochsensiblen Daten «unbefugt» benutzt werden, dann muss man wohl am ehesten von einer Massen-Gefährdung Schweizer Unternehmen sprechen. Und hier besteht in der Tat Handlungsbedarf – aber zuerst von den Unternehmen selbst.
Auch kleine KMUs müssen hier handeln, Strategien entwickeln und klare interne Richtlinien erarbeiten: Wer soll (Nutzen?) was (Technologie? Inhalte?) für wen (Ziel und Zielgruppe!) benutzen können. Mit dem «Finger nach Bern zeigen» macht gerade unternehmerisch wie privat nicht viel Sinn.
Und auch dem Bundesrat sollte hier ein fachlich und technologisch aktuelleres «Pflichtenheft» mitgegeben werden.

Ein Wortspiel: Fast ein wenig «ratlos» präsidiert der Präsident des Nationalrats Pierre-André Page die Debatte vom 2. März zum Thema «Leistungsschutz im Urheberrecht» im Zusammenhang mit KI-Anwendungen». Bild: Martin Natterer