Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 eine Teilrevision der Postverordnung gutgeheissen, wie er direkt vor Weihnachten mitteilte. Dadurch erhält die Schweizerische Post bei der Zustellung von Briefen und Paketen mehr Flexibilität. Zudem wird die Grundversorgung wird um das Angebot eines digitalen Briefs ergänzt.

Was heisst das konkret?

Neuerungen beim Geschäftsmodell der Post

Die Post muss künftig mindestens 90 Prozent der Briefe und Pakete fristgerecht zustellen (heute: Briefe 97%, Pakete 95%). Durch die gelockerte Vorgabe kann die Post die Grundversorgung effizienter und kostengünstiger bereitstellen. Die Neuregelung hat keine Auswirkungen auf die Zustellung abonnierter Tageszeitungen.

In Gebieten ohne Frühzustellung müssen weiterhin 95 Prozent der Zeitungen bis spätestens 12.30 Uhr zugestellt werden. Der Bundesrat verzichtet darauf, wieder den früheren Siedlungsbegriff zu verwenden, den er zuvor in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen hatte. Die Post muss Sendungen auch in Zukunft grundsätzlich in alle ganzjährig bewohnten Häuser zustellen.

Der «digitale Brief» kommt

Die Grundversorgung der Post wird um einen digitalen Brief ergänzt. Die Post soll künftig ein «hybrides Zustellsystem» betreiben, mit den Kundinnen und Kunden elektronische Sendungen verschicken und empfangen können. Die Änderung der Postverordnung betreffend den digitalen Brief tritt am 1. April 2026 in Kraft.

Ab diesem Datum können alle in der Schweiz Wohnhaften Briefe via eigene App der Post digital erstellen, verschicken und empfangen. Wer die digitalen Briefe nicht empfangen will, erhält weiterhin physische Briefe. In diesem Fall produziert die Post aus elektronisch aufgegebenen Sendungen physische Briefe und befördert diese auf dem traditionellen Postweg.

Nebst dem digitalen Brief wollte die Vernehmlassungsvorlage auch digitale Angebote im Zahlungsverkehr in die Grundversorgung aufnehmen. Der Ausbau in diesem Bereich war weitgehend unbestritten, dennoch sieht der Bundesrat von dieser Änderung vorerst ab. Das Thema soll in der kommenden Gesetzesrevision erneut angegangen werden.

Digitalisierung verändert Briefversand und Finanzierung der Post

Die Post muss die Grundversorgung gemäss Postgesetz aus eigenen Mitteln erbringen. Die Digitalisierung verändert die Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen grundlegend. Die Briefmenge und die Anzahl der Einzahlungen am Postschalter nehmen schon seit langem stetig ab.

Mit der geänderten Postverordnung kann die Finanzierung der Grundversorgung vorläufig stabilisiert werden. Mittel- bis längerfristig ist aus Sicht des Bundesrates eine umfassendere Modernisierung der Grundversorgung unumgänglich. Er hatte deshalb bereits am 13. August 2025 die Eckwerte für eine Revision der Postgesetzgebung beschlossen:

Umfang und Qualität der Grundversorgung werden laut Medienmitteilung des Bundesrats mit dem revidierten Postgesetz – dieses soll ungefähr 2030 in Kraft treten – nicht abgebaut. Die Post kann nach Inkrafttreten der Revision des Postgesetzes Anpassungen am Grundversorgungsauftrag beantragen, wenn die Nachfrage gewisse Schwellenwerte unterschreitet.

Im Postgesetz wird ein Mindestumfang für die Grundversorgung festgelegt, den die Post in jedem Fall und unabhängig von der künftigen Nachfrageentwicklung anbieten muss. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm bis Ende Juni 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Revision des Postgesetzes in den genannten Punkten zu unterbreiten.

Blick über die Grenze: Keine einfache Einführung und ein «nachhaltiges Scheitern»

Die Einführung eines «E-Briefs» ist in den Nachbarländern nicht überall von Erfolg gekrönt. Die erste Version des E-Briefs wurde in Deutschland nach fast 10 Jahren zum 1. Januar 2020 eingestellt und durch den «eIDAS-Brief» ersetzt. Die Gründe dafür scheinen vielfältig zu sein, zu einem gewissen Teil liegen sie auch in internen, organisatorischen Problemen der Deutschen Post selbst: Schlechte Verarbeitung, unzuverlässige Wahrung des Postgeheimnisses und  teure und verspätete Zustellung verhinderten auch gegen den Trend zur Digitalisierung eine Erfolgsgeschichte.

Die Deutsch Post hatte dafür auch im Jahr 2025 zwar eine Erklärung, aber keine nachhaltige Strategie zur Mängelbehebung. Der globale «Megatrend Digitalisierung» treffe, so der zuständige Produkt-Manager, in Deutschland auf „eine heterogene Gesellschaft mit ausgeprägter Briefkultur“. Dies verlangsame den Digitalisierungsprozess, „weil Geschäftskunden als Versender und Privatkunden als Empfänger unterschiedliche Bedürfnisse und Präferenzen» hätten, erläuterte vor wenigen Wochen Klaus Ehrnsperger, der Senior Vice President der Deutschen Post AG für das Produktmanagement E-Post.

Die Deutsche Post habe daher bislang auch nach vielen Jahren ihre «ehrgeizigen Ziele» bei der Einführung eines E-Brief-Angebots, das demjenigen, das der Schweizer Bundesrat nun beschlossen hat, sehr ähnelt, nicht erreicht habe.

So bleibt abzuwarten, in welchem Umfang der digitale Brief das Angebot der Schweizer Post auch wirklich bereichert, oder ob er zumindest mittelfristig nur zu erhöhten Organisationskosten führt. Der berühmte «Teufel» scheint hier eventuelle wirklich im postalischen Detail zu liegen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert